Impressumspflicht für Groß und Klein

Samstag Nachmittag: WhatsApp Konversation mit meinem guten Freund T. Anfangs werden Urlaubserlebnisse ausgetauscht, dann steuerliche Hinweise, und zu guter Letzt wird die  Impressumspflicht angesprochen. Typische Themen, die auch im Privatleben kommen, wenn man in  einer Steuer- und Unternehmensberatung arbeitet!

T.: „Letztere [Website] ist nicht responsiv und wird’s es auch nie werden.“

Ich: „…wo ist denn das Impressum?“

T.: „Gibt’s keines – braucht man das denn?  Dachte, Impressumspflicht besteht nur für Webseiten eines Unternehmens?“

Wie sagt der Bayer so schön? Obacht!

Auch für eine private Homepage besteht in Österreich seit dem 01. Juli. 2005 eine so genannte Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz. Diese ist ähnlich wie bei Zeitungen. Als BetreiberIn einer Webseite gilt man auch seit dem 01.Juli 2005 als MedieninhaberIn.

Bei der Offenlegungspflicht wird zwischen “großen” und “kleinen” Websites unterschieden. „Wenn eine Website keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation der Medieninhaberin/des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, handelt es sich um eine “kleine Website”. (Quelle: www.help.gv.at)

Sollte die Privat- oder Hobbywebsite also politische Artikel enthalten oder solche, welche die Meinung anderer beeinflussen, muss zusätzlich noch die „grundlegende Richtung“ der Webseite angeben werden (z.B. Infos über das Thema XY). Fehlen diese Angaben, kann das bis zu Euro 2.180,– kosten.

Sobald die private Homepage auch einen geschäftlichen Zweck verfolgt (z.B. Werbung für eigene Produkte), muss ein einfaches und sofort auffindbares Impressum zur Verfügung stehen:

  • Name oder Firma des Medieninhabers oder Medieninhaberin
  • Unternehmensgegenstand
  • Wohnort (allerdings nicht die gesamte Adresse, also z.B.: Wien 1010).

Was ist überhaupt ein Impressum?

Der Begriff „Impressum“ stammt aus dem  Lateinischen  und bedeutet „Hineingedrücktes“. Ursprünglich aus dem Presserecht stammend, hat sich der Begriff auch für Webseiten eingebürgert, die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen sind (Online-Shops, Unternehmenswebseiten, etc.)

Impressumspflicht heißt, dass die NutzerInnen der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Außerdem muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein. Das heißt, sollten damit rechtliche Ansprüche gegen SeitenbetreiberInnen nötig sein, müssen diese gerichtlich durchgesetzt werden können.

Mehr Information und Auskünfte gibt es unter http://www.saferinternet.at/ oder http://www.internet4jurists.at/

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