Die kalte Progression

Das neue Arbeitsprogramm der Bundesregierung sieht die Abschaffung der kalten Progression vor.

Damit die Entlastung von 5 Milliarden Euro (welche durch die Steuerreform 2015/2016 entstand) nicht durch die kalte Progression verloren geht, präsentierte die Bundesregierung ein konkretes Modell zum Ausgleich:

Ab 5% aufgelaufener Inflation werden die ersten beiden Tarifstufen von 11.000 Euro und 18.000 Euro automatisch indexiert. Damit werden rund 80% der kalten Progression automatisch ausgeglichen und alle Steuerzahler und Steuerzahlerinnen automatisch entlastet.

Über die weiteren Entlastungsmaßnahmen entscheidet die Politik auf Basis eines Progressionsberichts.

Der Progressionsbericht wird (ab 5% aufgelaufener Inflation) vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht.

Dieser Bericht ermittelt  das steuerliche Mehraufkommen aus der kalten Progression und die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs samt Beispielen zu den Auswirkungen der kalten Progression auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen unter Berücksichtigung des jeweiligen Warenkorbes.

Die Umsetzung im  Ministerrat ist für April 2017 geplant und Start soll der 01. Jänner 2019 werden.

Definition

In Österreich ist der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif progressiv gestaltet. Darunter ist zu verstehen, dass das Einkommen in einzelne Teile zerlegt und mit nach Tarifstufen ansteigenden Steuersätzen besteuert wird.

Kalte Progression ist die Steuermehrbelastung, die im zeitlichen Verlauf entsteht, wenn die Eckwerte eines steigenden Steuertarifes nicht an die Preissteigerungsrate angepasst werden.

Tarifstufen und Berechnungsformeln

Das steuerpflichtige Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung. Auf das Einkommen wird der Einkommensteuertarif angewendet.

Dieser Tarif ist progressiv gestaltet.

Das bedeutet, dass das Einkommen gleichsam in einzelne Teile zu zerlegen und mit ansteigenden Steuersätzen, beginnend mit 0 Prozent für die ersten 11.000 Euro bis zu 55 Prozent für über 1.000.000 Euro hinausgehende Einkommensteile zu besteuern ist.

Durch die Steuerreform 2015/2016 wurden die Tarifstufen seit 2016 neu geregelt und die Steuersätze gesenkt. Der Eingangsteuersatz wurde von 36,5 Prozent auf 25 Prozent hinuntergesetzt. Dadurch sollen alle Steuerzahler entlastet werden, unabhängig davon, in welcher Progressionsstufe sie sich befinden.

Bisher galten 3 Tarifstufen (36,5% – 43,21% – 50%).

Jetzt gibt es 6 Tarifstufen.

Tarifstufen Einkommen

in Euro

Grenzsteuersatz

2009 bis 2015

Grenzsteuersatz

seit 2016

11.000 und darunter 0 Prozent 0 Prozent
über 11.000 bis 18.000 36,5 Prozent 25 Prozent
über 18.000 bis 25.000 36,5 Prozent 35 Prozent
über 25.000 bis 31.000 43,2143 Prozent 35 Prozent
über 31.000 bis 60.000 43,2143 Prozent 42 Prozent
über 60.000 bis 90.000 50 Prozent 48 Prozent
über 90.000 bis 1.000.000 50 Prozent 50 Prozent
über 1.000.000* 50 Prozent 55 Prozent

Quelle: help.gv.at

*Für Einkommensanteile über 1 Million Euro pro Jahr kommt zeitlich befristet für die Jahre 2016 bis 2020 ein höherer Steuersatz von 55 Prozent zur Anwendung.

Wenn die Löhne jedes Jahr um die Inflationsabgeltung steigen, aber die Tarifstufen (welche für die Lohnsteuer maßgebend sind) gleich bleiben, fallen immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Jahr zu Jahr in höhere Tarifstufen vor. Dass die jährlichen Lohnerhöhungen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen, wird eben kalte Progression genannt.

Heller Consult meint

Generell finden wir, dass die Idee zur Abschaffung der kalten Progression eine gute Sache ist. Allerdings muss man es sich ansehen, wie die Umsetzung dann schlussendlich genau aussieht. Es wäre schön, wenn es klappen könnte.

Das gesamte Arbeitsprogramm der Bundesregierung können Sie hier nachzulesen: wienerzeitung.at/arbeitsprogramm

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