Der Sachbezug nach der Steuerrform 2016

Der Sachbezug bei Privatnutzung nach der Steuerreform 2015/16

Rückblick: Im März 2014 wurde die Sachbezugswertgrenze von € 600 auf € 720 (bzw. von € 300 auf € 360 beim halben Sachbezug) angehoben. Im Zuge der Steuerreform 2015/16 wurde diese Grenze abermals erhöht, allerdings in Abhängigkeit des CO2-Emissionswerts.

Was ist der Sachbezug?

Der Begriff Sachbezug wird im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht verwendet, und bezeichnet Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht in Geld bestehen. Der Sachbezug ist demnach ein geldwerter Vorteil, der den Arbeitnehmer bereichert und ein Arbeitsentgelt darstellt. Dazu zählen u.a. Firmenwagen und die Dienstwohnung, die Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.

Hat ein Arbeitnehmer ein Firmenauto, wird sowohl die Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung als auch die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer um einen Sachbezug erhöht. Es reicht bereits die Möglichkeit aus, den Firmenwagen unter Umständen auch für privat veranlasste Fahrten zu verwenden, etwa zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Bei Neufahrzeugen ist der Sachbezugswert auf Basis der tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und NoVA) zu ermitteln. Der Sachbezugswert ist demnach immer vom Bruttobetrag des Fahrzeugpreises, also auch im Falle eines Vorsteuerabzuges des Arbeitgebers zu berechnen. Kosten für die Sonderausstattungen wie ABS, Autoradio, Klimaanlage und Ähnliches zählen zu den Anschaffungskosten eines Fahrzeuges und sind daher für Zwecke der Sachbezugsermittlung zu berücksichtigen. Gegenstände, die eigenständige Wirtschaftsgüter darstellen (z.B. Autotelefon einschließlich Freisprechanlage), sind unberücksichtigt zu lassen. Unberücksichtigt bleibt auch der Wert der Autobahnvignette.

Bei Gebrauchtfahrzeugen ist für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges maßgebend. Sonderausstattungen bleiben dabei unberücksichtigt. An Stelle dieses Betrages können die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich allfälliger Sonderausstattungen und Rabatte sowie einschließlich Umsatzsteuer und NoVa auch wenn das Fahrzeug damals VST-abzugsberechtigt war) des ersten Erwerbes des Kraftfahrzeuges zugrunde gelegt werden.

Leasingfahrzeuge: Als Basis dienen die der Leasingrate zu Grunde liegenden Anschaffungskosten (nicht die Leasingrate!).

Vorführwagen: Die tatsächlichen Anschaffungskosten sind um 20% zu erhöhen (Rückrechnung auf die Erstanschaffungskosten).

Wann kommt ein Sachbezug zur Anwendung?

Wenn der Mitarbeiter die Erlaubnis hat, den Firmenwagen auch für private Fahrten zu nutzen. Denn diese Erlaubnis, ist ein geldwerter Vorteil, da er keinen eigenen PKW mehr benötigt.

Wie wird ein Kraftfahrzeug definiert?

Es muss sich um ein mehrspurige KFZ (Pkw, Kombi, Fiskal-LKW) oder Motorräder handeln. Für Mopeds, Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor usw. ist kein Sachbezugswert hinzuzurechnen.

Was wird sich mit der Steuerreform 2015 ändern?

Der Sachbezugswert betrug bisher pro Monat 1,5% vom Anschaffungswert. Die im Juli im Nationalrat beschlossene Steuerreform sieht eine Erhöhung des Sachbezuges auf 2% vor.

Künftig wird die Höhe des Sachbezugs maßgeblich vom CO2-Ausstoß des benutzten Kfz abhängen:

  1. Kfz mit hohem CO2-Ausstoß: Sachbezug von 2% der Anschaffungskosten. Höchstbetrag für den Sachbezug 960 € (=Neu)
  2. Kfz mit niedrigem CO2-Ausstoß: Weiterhin Sachbezug in der Höhe von 1,5% der Anschaffungskosten. Der Höchstbetrag von 720 € bleibt bestehen.
  3. Kfz mit Null CO2-Ausstoß – Elektroautos: Für den Einsatz von Elektroautos gibt es gleich zwei Zuckerl:
    1. Es muss KEIN Sachbezug angesetzt werden. Der geldwerte Vorteil, der DienstnehmerInnen aus der privaten Benützung eines Firmen-Elektroautos entsteht ist steuerfrei. Diese Maßnahme ist auf 5 Jahre befristet!
    2. Elektroautos sind künftig vorsteuerabzugsberechtigt. Der Vorsteuerabzug steht aber nur zu, soweit die Anschaffungskosten unter 80.000 € liegen.

Wenn die Anschaffungskosten 40.000 € übersteigen muss aber für den übersteigenden Teil ein Eigenverbrauch versteuert werden. „Tesla“-Fans werden daher vermutlich auf den Vorsteuerabzug verzichten müssen.

Wann ist der CO2-Ausstoß hoch und wann niedrig?

Dafür sieht die Verordnung eine schrittweise Anhebung eines Grenzwertes vor:

Jahr der Anschaffung maximaler CO2-Emissionswert voraussichtlich
≤ 2016 130 Gramm pro Kilometer
2017 127 Gramm pro Kilometer
2018 124 Gramm pro Kilometer
2019 121 Gramm pro Kilometer
≥ 2020 118 Gramm pro Kilometer

 

Wurde das überlassene Kfz im Jahr 2016 oder davor angeschafft und liegt der CO2-Emissionswert unter 130 Gramm, dann kann der niedrigere Sachbezug von 1,5% und bis max. € 720  angesetzt werden, und zwar auch für die Folgejahre. Bei Überschreiten der 130 Gramm pro Kilometer kommt der 2%ige Sachbezug bis max. € 960 zum Ansatz. Wenn das Kfz im Jahr 2017 angeschafft wurde, kann der niedrige Sachbezug angesetzt werden, wenn der CO2-Emissionswert unter 126 Gramm liegt usw.

Der CO2-Emissionswert ergibt sich aus dem CO2-Emissionswert des kombinierten Verbrauches laut Typen- bzw. Einzelgenehmigung gemäß Kraftfahrgesetz 1967 oder der EG‑Typengenehmigung.

Wenn für ein Kfz kein CO2-Emissionswert vorliegt, ist automatisch der höhere Sachbezug (2%, max. € 960) anzusetzen.

Was ist der halbe Sachbezug?

Liegt die Privatnutzung nachweislich unter 500 km pro Monat (jährlich 6.000 km), ist bislang ein maximaler Höchstbetrag von € 360,00 anzusetzen. Der Dienstnehmer ist verpflichtet, ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen. Die Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung sind den privat gefahrenen Kilometer zuzurechnen. Sämtliche privaten Kilometerleistungen dürfen die genannten 6.000 km jährlich nicht übersteigen. Auch beim halben Sachbezug wird es Änderungen geben, die im Detail aber noch nicht feststehen. Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an, damit wir Sie auf dem Laufenden halten können.

Kann man den Sachbezugswert verringern?

Ja, Kostenbeiträge des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für das Kfz mindern den Sachbezugswert.

Bisher gab es dazu ein Wahlrecht bei einem einmaligen Kostenbeitrag:

1. Der Beitrag konnte auf acht Jahre verteilt vom laufend ermittelten Sachbezugswert abgezogen werden oder
2. Bei der Berechnung des Sachbezugswertes wurden die Anschaffungskosten um den Kostenbeitrag vermindert.

Nach der Steuerreform gibt es nur noch die zweite Variante!

Übrigens: Trägt der Arbeitnehmer Treibstoffkosten selbst, dann ist der Sachbezugswert nicht zu kürzen.

Wie berechnet man den Sachbezug?

Sehen Sie hier wie der Sachbezug berechnet wird: sowohl vor als auch nach der Steuerreform 2015/16!

Was ist, wenn mehrere Firmenautos privat genutzt werden?

Hat der Dienstnehmer die Gelegenheit, verschiedene Firmenautos zu nutzen, so errechnet sich der Sachbezugswert aus dem Durchschnittswert der gesamten Anschaffungskosten.

Achtung: Beim halben Sachbezug müssen die Kilometer der unterschiedlichen Firmenwagen addiert werden! Auch wenn ein Mitarbeiter jeden Tag mit einem anderen Firmenwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendelt, ändert sich die Grenze von 500 km nicht. Diese ist nicht pro Auto zu betrachten.

Tipps für die Praxis

  1. Es muss kein Sachbezug angesetzt werden, wenn Firmenwagen ausschließlich dienstlich genutzt, also keine Privatfahrten durchgeführt werden. Die Firmenwagen sollten hier nachweisbar außerhalb der Dienstzeit (über Nacht und am Wochenende) nicht für die Dienstnehmer zur Verfügung stehen. Das lässt sich z.B. dokumentierbar machen, wenn man auf einem firmeneigenen Parkplatz ein An- und Abmeldesystem für die Firmenwagen anbringt.
  2. Der PKW-Sachbezug ist ein häufiges Thema bei Betriebsprüfungen als auch im Rahmen einer GPLA. Wenn der Prüfer in den Aufzeichnungen Mängel entdeckt, haften dafür auch Sie als Arbeitgeber! Kontrollieren Sie daher die Aufzeichnungen Ihrer Dienstnehmer genau.
  3. Wenn die Fahrtenbücher Mängel enthalten, muss der volle Sachbezug angesetzt werden.
  4. Wenn mehrere Standorte eines Betriebes – z.B. ein Filialnetz – abgefahren werden, müssen auch die Zwischenziele im Fahrtenbuch eingetragen werden. Es reicht nicht aus, wenn man nur den ersten und den letzten Standort einträgt.
  5. Der halbe Sachbezug kann vom Dienstnehmer auch im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
  6. Beginnt oder endet das Dienstverhältnis während eines Abrechnungszeitraumes (“gebrochene Abrechnungsperiode”), ist der Sachbezugswert nach den Aliquotierungsbestimmungen des anzuwendenden Kollektivvertrages zu berechnen.

Der Beitrag wurde zuletzt am 13.08.2015 aktualisiert.

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