Der Gewinnfreibetrag

Alle Unternehmer, deren Wirtschaftsjahr ab Jänner 2017 beginnt, können wieder in verschiedene Wertpapiere investieren, wenn sie den investitionsabhängigen Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen wollen. (Zuvor waren vorübergehend nur Wohnbau­anleihen als begünstigte Wirtschaftsgüter geeignet, um Steuern zu sparen.)

Gleich geblieben ist jedoch, dass diese Wertpapiere ab der Anschaffung mindestens 4 Jahre im Betriebsvermögen verbleiben.

Geschichte

Der Gewinnfreibetrag wurde ab der Veranlagung 2010 eingeführt. Bis 2014 war der Gewinnfreibetrag im Einkommensteuergesetz (EStG)  so geregelt, dass alle Wertpapiere, die dem EStG entsprachen, für den Freibetrag genutzt werden konnten, also auch bestimmte Fonds. Mit der Steuerreform 2014 wurden nur noch Wohnbauanleihen als begünstigte Wirtschaftsgüter anerkannt. Nun gilt wieder die EStG-Regelung vor 2014.

Selbständige Unternehmer können somit für Wirtschaftsjahre, die mit 01.01.17 beginnen, wieder EStG-Fonds nutzen, um Gewinnsteuern zu sparen. Die Erklärung zu den Fonds laut dem § 14 Abs 7 Z 4 EStG finden Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40153778

Definition

Den Freibetrag in Anspruch nehmen können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln. Weiters können den Freibetrag auch Gesellschafter von z.B. KG, OG (Mitunternehmer) die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) erwirtschaften, nutzen. Darunter fallen Ärzte, Anwälte, Gewerbetreibende wie Friseure, Tischler, Schlosser, Installateure oder Einzelhändler.

Der Gewinnfreibetrag soll für Unternehmer und Unternehmerinnen als Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen dienen.

Was also ist steuerbefreit?

Der jährliche Betriebsgewinn, welcher zu versteuern ist, errechnet sich aus der Summe aller Einnahmen abzüglich aller Betriebsausgaben. Gewinne bis zu € 30.000 sind immer steuerbegünstigt. Hier berücksichtigt die Finanz im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch einen Grundfreibetrag in Höhe von 13 Prozent des Gewinns. Wer besser verdient, kann zusätzlich zum Grundfreibetrag einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag von bis zu 13 Prozent geltend machen. Dieser muss durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter in diesem Wirtschaftsjahr gedeckt werden.

Zu den begünstigten Wirtschaftsgütern zählen:

  • körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren (Maschinen, Gebäude, Anlagen, Computer, ….)
  • Wertpapiere im Sinne des § 14 (7) Z 4 (z.B. Schuldverschreibungen, Anteilscheine an Investmentfonds, Anteilscheine an Immobilienfonds,..) Welche genau darunter fallen, erfahren Sie bei Ihrer Bank.

Nicht dazu gehören jedenfalls:

  • Pkw und Kombi – außer Taxis und Fahrschulfahrzeuge
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Neu ist auch, dass für im Jahr 2016 angeschaffte Registrierkassen auch ein Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden kann. Dies jedoch nicht, wenn z.B. nur eine Software für ein bestehendes EDV-Gerät angeschafft wurde oder wenn eine bestehende Registrierkasse im Jahr 2016 umgerüstet wurde.

(In diesem besonderen Fall ist 2016 der Gewinnfreibetrag sogar möglich, wenn es sich um ein sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut mit Sofortabschreibung handelt.)

Bei dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gibt es aber auch Grenzen. Von Gewinnen von € 30.000 bis € 175.000 sind 13 Prozent steuerbefreit. Für Gewinne ab € 175.000 gelten 7 Prozent, für die Gewinne ab € 230.000 gelten 4,5 Prozent Gewinnfreibetrag. Bei Gewinnen über € 580.000 steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.

Beispiele (Quelle: BMF.gv.at)

Fall 1              Fall 3 Fall 4
Gewinn vor Gewinnfreibetrag (GFB) 40.000            280.000 650.000
Höchstmögliches Ausmaß GFB 5.200              30.100  

45.350

(absoluter Höchstbetrag)

Grundfreibetrag 3.900              3.900 3.900
Verbleibender möglicher investitionsbedingter GFB 1.300              26.200 41.450
Investitionen begünstigte WG 6.000               25.000 60.000
investitionsbedingter GFB 1.300  

             25.000

(mit Höhe der

Investitionen

begrenzt)

41.450
GFB gesamt 5.200 28.900  

45.350

(absoluter Höchstbetrag)

Gewinn endgültig 34.800 251.100 604.650

 

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com