Betriebsausgaben pauschal oder einzeln?

Betriebsausgaben pauschal oder einzeln?

Als UnternehmerIn sind Sie sicherlich schon einmal über die Basispauschalierung gestolpert. Entweder beim Steuerberater oder, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst abgeben im Formular E1. Übrigens: Häufig wird auch der Begriff Betriebsausgabenpauschale verwendet. Wir verwenden die beiden Begriffe hier synonym.

In welchen Fällen die Basispauschalierung Sinn macht, erklären wir in diesem Artikel. Aber jetzt einmal zurück an den Start.

Was sind Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind die Aufwendungen bzw. Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Wenn Sie betriebliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft haben, können Sie diese Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehen.

In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird – ganz grob betrachtet – der Gewinn aus der Differenz zwischen Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen ermittelt:

Betriebseinnahmen
– Betriebsausgaben
= Gewinn

Nur der Gewinn ist steuerpflichtig! Das heißt entsprechend der jeweiligen Steuertarife wird auf Basis des Gewinns die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer (bei AGs und GmbHs) berechnet.

Daher lohnt es sich als Unternehmer, sich mit den möglichen Betriebsausgaben auseinanderzusetzen. Schließlich mindern diese den Gewinn und damit die Einkommensteuer.

Sie haben keine oder nur geringe Betriebsausgaben?

Viele EPU und kleine Unternehmen haben nur überschaubare Betriebsausgaben. In so einem Fall kann es besser sein, die Basispauschalierung zu nutzen.

Was ist die Basispauschalierung?

Wie der Name schon sagt: Die pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben. Diese ist im §17 Abs. 1 EStG geregelt.

Darf jedes Unternehmen die Betriebsausgaben pauschal ermitteln?

Nein. Es gibt dafür einige Voraussetzungen:

  • Sie müssen Einnahmen-Ausgaben-Rechner sein
  • Sie haben Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb
  • Ihre Umsätze haben im vorangegangen Wirtschaftsjahr EUR 220.000 nicht überschritten

Wie wird die Basispauschalierung berechnet?

Die Pauschale wird von den Umsätzen berechnet. Wie hoch der Prozentsatz ist, den Sie als Betriebsausgaben ansetzen dürfen, kommt darauf an, wie Sie die Umsätze erzielen:

6% der Umsätze und höchstens EUR 13.200 dürfen Sie ansetzen, wenn Sie folgende Einkünfte haben:

  • Einkünfte aus kaufmännischer oder technischer Beratung
  • Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit, z.B. VermögensverwalterInnen
  • Einkünften aus schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit

12% der Umsätze und höchstens EUR 26.400 dürfen Sie ansetzen bei:

  • Allen anderen Einkünften

Darf ich zusätzlich zur Betriebsausgabenpauschale noch weitere Ausgaben absetzen?

Ja. Und zwar:

Der steuerliche Gewinn errechnet sich demnach folgendermaßen:

Betriebseinnahmen
– Betriebsausgaben für Waren, Halberzeugnisse, Roh- und Hilfsstoffe und Zutaten
– Lohnkosten inkl. Lohnnebenkosten
– Fremdlöhne
– Sozialversicherungsbeiträge, Selbständigenvorsorgebeiträge
– Umsatzsteuer beim Bruttosystem (das erklären wir in unserem nächsten Beitrag!)
– Betriebsausgabenpauschale in der Höhe von 6 % bzw. 12 % des Umsatzes
= Vorläufiger Gewinn
– Grundfreibetrag im Rahmen des Gewinnfreibetrags (13 % des vorläufigen Gewinns, maximal 3.900 Euro)
= Steuerpflichtiger Gewinn

Muss ich die Basispauschalierung gesondert beantragen?

Nein. Wenn Sie die Steuererklärung abgeben, normalerweise im Formular E1 bzw. im FinanzOnline, dann geben klicken Sie einfach „Basispauschalierung“ an.

Betriebsausgabepauschale im Formular E1

 

Kann ich zwischen Basispauschalierung und Gewinnermittlung wechseln?

Sie können von der Basispauschalierung zur Gewinnermittlung immer wechseln.

Umgekehrt ist es ein bisschen komplizierter: Wenn Sie die Basispauschalierung einmal beansprucht haben und dann wieder zur Gewinnermittlung zurückgekehrt sind, dann können Sie erst nach Ablauf von 5 Wirtschaftsjahren wieder zurück zur Pauschalierung. Die 5 Jahre berechnen sich ab dem Zeitpunkt des Wechsels zur Gewinnermittlung.

Ein Beispiel:
2012: Gewinnermittlung
2013: Basispauschalierung
2014: Basispauschalierung
2015: Gewinnermittlung –> zur Gewinnermittlung ist der Wechsel kein Problem!
Zurück zur Basispauschalierung können Sie dann erst wieder im Jahr 2020.

Was ist besser: Basispauschalierung oder Gewinnermittlung?

Das kommt einerseits auf die Höhe Ihres Umsatzes und andererseits auf die Höhe Ihrer Betriebsausgaben an.
Wir haben hier Ihnen dafür zwei Beispiele durchgerechnet:

Gewinnermittlung
(=Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
Basispauschalierung
Umsatz Netto = Betriebseinnahmen 120.000 Umsatz Netto = Betriebseinnahmen 120.000
Wareneinsatz 30.000 Wareneinsatz 30.000
Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge 6.000 Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge 6.000
Betriebsausgaben
Mieten 6.000
Internet/Telefon 960
Reisekosten 3.000
Versicherungen 500
Absetzung für Abnutzung 2.300
Beratungskosten 1.500
KFZ-Kosten 2.000
Summe Betriebsausgaben 16.260 12% Betriebsausgabenpauschale 14.400
Zu versteuernder Gewinn 67.740 Zu versteuernder Gewinn 69.600

 

In diesem Fall sind die tatsächlichen Betriebsausgaben geringfügig höher als die Betriebsausgabenpauschale und damit der zu versteuernde Gewinn geringfügig niedriger.

Hier einige Tipps für Ihre Entscheidung 

  • Sammeln Sie während des Jahres auf jeden Fall alle Belege
  • Rechnen Sie sich am Jahresende Ihre Betriebsausgaben zusammen. Wenn diese in Summe größer sind als 12% Ihres Umsatzes, lohnt es sich den Gewinn nach Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind, steigen Sie mit der Basispauschalierung besser aus.
  • Erstellen Sie ein Budget, das ist ohnehin für finanzielle Planung Ihres Unternehmens wichtig! Auch daraus können Sie ableiten, mit welcher Variante Sie in den zukünftigen Jahren besser gestellt sind. Denn zurück zur Basispauschalierung können Sie ja nur einmal wechseln und müssen dann 5 Jahre lang warten.

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com