Beschäftigungsbonus

Seit 01. Juli 2017 gibt es den sogenannten Beschäftigungsbonus.

Was ist genau darunter zu verstehen?

Für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter werden unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnnebenkosten für 3 Jahre zu 50 % refundiert. Abgewickelt wird diese Förderung durch die Bundesförderstelle Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS).  Für den Beschäftigungsbonus werden 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Wie erhalten Unternehmer ihr Geld?

Die Lohnnebenkosten sind normal zu entrichten. Ausgezahlt wird die Förderung (50 % der in der Richtlinie angeführten, bezahlten Lohnnebenkosten) jeweils 12 Monate nach Aufnahme des zusätzlichen Mitarbeiters. Die förderbaren Lohnnebenkosten sind mit der Jahres-ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (ASVG = Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)  begrenzt. Wenn andere Förderungen für den Mitarbeiter in Anspruch genommen werden, fällt der Beschäftigungsbonus aus.

Wer kann einen Beschäftigungsbonus erhalten?

Unternehmer und Unternehmerinnen aller Branchen und Größen (Kleinst- und Kleinunternehmen, mittlere Unternehmen, Großunternehmen), aber auch Neugründer (die Neugründung darf aber nicht zur Umgehung von Förderungsbestimmungen erfolgen). Arbeitnehmer und  Arbeitnehmerinnen können keinen Antrag stellen, dies muss immer das Unternehmen tun.

Es gibt bestimmte Regeln: Der Sitz oder die Betriebsstätte muss in Österreich sein. Die zusätzlich eingestellte Person muss in den letzten 3 Monaten mind. 1 Tag   als arbeitslos gemeldet  gewesen sein oder sich in einer Schulungsmaßnahme befunden haben. Auch Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung sind förderbar. Hier gilt: Die Ausbildung hat mind.  4 Monate gedauert und der Weggang von der Bildungseinrichtung liegt nicht länger als 12 Monate zurück. Weiters auch Personen, die während der letzten 12 Monate durchgehend mind.  4 Monate in Österreich erwerbstätig und pflichtversichert waren.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Das Arbeitsausmaß muss mindestens 38,5 Stunden pro Woche betragen. Teilzeitbeschäftige können auch gefördert werden, allerdings muss hier die Summe der Teilzeitbeschäftigungen mindestens 38,5 Stunden betragen. Geringfügig Beschäftigte sind grundsätzlich nicht förderungsfähig.

Das Dienstverhältnis muss mindestens 4 Monate durchgehend dauern. Die neuen Mitarbeiter dürfen während der letzten  6 Monate nicht im antragstellenden Unternehmen bzw. im Konzern tätig gewesen sein.

Wie ist der Ablauf?

Der Antrag ist elektronisch bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) einzubringen. Dies muss innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung des zusätzlichen Mitarbeiters passieren. Der ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt werden und vom Antragsteller und dessen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer unterfertigt werden und dann wieder hochgeladen werden. Dies alles passiert im sogenannten „Fördermanager“. Die Anmeldebestätigung der GKK ist bereits im Laufe der Antragstellung hochzuladen. Wenn noch weitere Arbeitnehmer aufgenommen werden, muss nur jeweils die Anmeldebestätigung hochgeladen werden.

Quellen: https://www.beschaeftigungsbonus.at/ und https://www.wko.at/

 

 

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