Un espresso, per favore – Belegpflicht in Italien

Ein Wochenende in Mailand. Das bedeutet für mich neben Sightseeing, Shopping, Oper in der Scala natürlich auch: Feldforschung zur Belegpflicht! In Österreich gilt seit 01.01.2016 für jeden Unternehmer und jede Unternehmerin die Belegerteilungspflicht. Und zwar unabhängig davon, ob dieser auch registrierkassenpflichtig ist. Das heißt es muss bei jeder Barzahlung ein Beleg erstellt und an den Kunden ausgehändigt werden.

3 Jahrzehnte später in Österreich

Die Italiener sind uns was Belegerteilungspflicht angeht übrigens 29 Jahre voraus. Denn schon 1987 verpflichtete  der damalige Finanzminister Bruno Visentini Geschäftsleute  zur Ausstellung eines Kassenbelegs.

Jeher müssen also Unternehmer*innen dem Kunden bzw. der Kundin beim Verkauf einer Zeitschrift oder eines wunderbaren Espresso einen Kassenbon also Beleg aushändigen. Als Kunde*in musste man früher diesen Beleg bis zu 100 Meter weit nach dem Einkauf aufbewahren. Tat man das nicht, drohte eine Geldstrafe. Diese Aufbewahrungspflicht wurde aber mittlerweile abgeschafft. Das habe ich aber erst heute Morgen erfahren und deshalb sämtliche Belege auch mehr als 100 Meter weiter mitgenommen, nämlich gleich nach Wien.

Natürlich ist es in Italien teilweise (in der Gastronomie) leichter einen Beleg auszustellen und zu übergeben, da man in Cafés und Bars (außer man sitzt!) zuerst bei der Kassendame oder dem Kassenherren ordert und bezahlt. Danach erst geht man mit dem Beleg an die Bar oder Theke und übergibt dort diesen dem Kellner. Somit muss sich der Kellner nur auf das Espresso-machen konzentrieren und nicht noch zusätzlich auf die Abrechnung. Wahrscheinlich schmeckt der Kaffee deshalb auch so gut…..

due espressi

Feldforschung: due espressi im Café Zucca am Piazza del Duomo

Die italienische (Beleg-)Zukunft

Laut einer Studie bekommt man in Palermo und Neapel bei 80 Prozent aller Einkäufe keinen Beleg. In der Hauptstadt Rom liegt der Wert bei 60 Prozent. In Mailand und Turin werden in 40 Prozent der Fälle keine Belege übergeben. Dem kann  ich nicht zustimmen, denn ich habe in Mailand immer einen Beleg bekommen. Das kann aber auch an meiner Steuerberatungskanzlei-Ausstrahlung liegen….

Übrigens ab Jänner 2017 sollen Kassabelge durch elektronische Rechnungen ersetzt werden. Unternehmer*innen und Geschäftsleute müssen dann ihre Einnahmen per Internet an die Steuerbehörde weiterleiten.

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